Mitgliedschaft

Statuten
Schneefräsenverein
1. Name und Sitz
Unter dem Namen „Schneefräsenverein“ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Luzern. Er ist politisch und konfessionell unabhängig.
2. ​Ziel und Zweck
Der Verein bezweckt die gemeinsame ehrenamtliche motorisierte Schneeräumung.
3. Mittel
Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über folgende Mittel:
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Aktive und passive Mitgliederbeiträge
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Eintrittseinbringungen der Mitglieder
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Spenden und Zuwendungen aller Art
Die Mitgliederbeiträge werden jährlich durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. Aktivmitglieder bezahlen einen höheren Beitrag als Passivmitglieder. Ehrenmitglieder und amtierende Vorstandsmitglieder sind vom Beitrag befreit.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Für die Verbindlichkeiten des Vereins wird mit dem Vereinsvermögen gehaftet; eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
4. Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft steht allen Personen und Organisationen offen, die ein Interesse an der Erreichung des in Art. 2 genannten Vereinszweckes haben.
Aufnahmegesuche sind an den Vorstand zu richten; über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
(...)
13. Inkrafttreten
Diese Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 12.12.2021 angenommen und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.
12.12.2021, Luzern
Der Präsident Der Vizepräsident
Christopher von Gizycki Patrick Balmer